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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Gwendolyn Uhr Photography

I. Präambel und Definitionen

Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen «Gwendolyn Uhr Photography» (Gwendolyn Uhr), nachfolgend Fotografin, und der als Auftrag gebenden Person, nachfolgend Kunde, erreicht werden.

Fotografische Arbeit: Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer von der Fotografin für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteten Arbeit.
Fotograf: Der «Fotograf» ist die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person.
Kunde: Der «Kunde» ist die Person oder das Unternehmen, welche die fotografische Arbeit beim Fotografen bestellt.
Parteien: Die «Parteien» sind der Fotograf und der Kunde.
Exemplar der fotografischen Arbeit / Exemplar: Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem Datenträger, insbesondere auf Papier, Computerfestplatten, im Internet oder in sozialen Netzwerken gilt als «Exemplar der fotografischen Arbeit» oder als «Exemplar».

II. Geltungsbereich und Zustimmung zu den AGB

Diese AGB gelten für alle Aufträge, Angebote, Leistungen, Lieferungen und Vertragsverhältnisse zwischen der Fotografin und dem Kunden.
Sie gelten ebenfalls für sämtliche zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Abweichungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Die Terminbuchung gilt erst mit Eingang der Zahlung als verbindlich.
Mit der Zahlung akzeptiert der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), welche integraler Bestandteil des Vertrages sind.
Die AGB sind auf https://www.gwendolynuhr.com/allgemeine-gesch%C3%A4ftsbedingungen einsehbar.

III. Vertragsschluss und Terminvereinbarung

Anfragen des Kunden stellen keine verbindlichen Bestellungen dar.
Erst das Angebot der Fotografin mit Angabe von Preis, Leistungsumfang und Termin gilt als verbindliches Angebot.

Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde dieses Angebot mündlich oder schriftlich annimmt.
Mit der Annahme wird der vereinbarte Termin verbindlich reserviert und der vereinbarte Shootingpreis zur Zahlung fällig.
Der Termin gilt erst mit Zahlungseingang als exklusiv durch die Fotografin blockiert.
Bis zum Zahlungseingang ist die Fotografin berechtigt, den Termin anderweitig zu vergeben.

IV. Stornierung, Absage und Nichterscheinen

Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
Kommt es aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Fotografen liegen, nicht zur Durchführung des Auftrages, ist der Fotograf berechtigt, nachfolgende Beträge in Rechnung zu stellen:

  • Bis und mit 30 Tage vor dem Termin: 25 % des Shooting-Betrages

  • Bis und mit 14 Tage vor dem Termin: 50 % des Shooting-Betrages

  • Bis und mit 7 Tage vor dem Termin: 75 % des Shooting-Betrages

  • Weniger als 7 Tage vor dem Termin: 100 % des Shooting-Betrages

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Fotografin kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Nichterscheinen
Erscheint der Kunde ohne Abmeldung nicht zum vereinbarten Termin, ist der Fotograf berechtigt, dem Kunden den vertraglich vereinbarten Shooting-Betrag in Rechnung zu stellen.

Bei Absage aufgrund von nicht selbst verschuldeten Gründen (plötzliche schwere Krankheit, Unfall, Todesfall oder Verletzung des Tieres) mit entsprechendem Nachweis (z. B. Arztzeugnis) wird ein neuer Shootingtermin offeriert.
Sollte dieser nicht angenommen werden, werden die gleichen Absagegebühren verrechnet.

V. Witterung, Tierwohl und Abbruch des Shootings

Ob das Shooting wetterbedingt durchgeführt werden kann, liegt im Ermessen der Fotografin.
Der Fotograf kann keine Garantie auf Sonnenschein geben. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass auch bei bewölktem Himmel der Termin stattfindet.

Wird der Termin aufgrund ungünstiger Witterungsverhältnisse verlegt, treten die Stornobedingungen gemäss Ziffer IV nicht in Kraft.
Besteht der Kunde auf der Durchführung und wird das Shooting aufgrund schlechter Witterung abgebrochen, wird ein zweiter Termin nur gegen zusätzliche Kosten für weitere Aufwände und Anfahrt durchgeführt.

Ist ein Tier krank, verletzt, stark gestresst oder wird beim Shootingtermin gewaltsam behandelt, ist die Fotografin berechtigt, das Shooting aus Gründen des Tierwohls jederzeit abzubrechen.
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung; Anfahrtskosten und der volle Shooting-Betrag bleiben geschuldet.

VI. Leistung der Fotografin
1. Gestaltung und Stil

Die Gestaltung der fotografischen Arbeit liegt vollständig im künstlerischen Ermessen der Fotografin.
Der Kunde kennt den Stil der Fotografin und ist sich bewusst, dass die fotografische Arbeit in diesem Stil erstellt wird.
Reklamationen aufgrund von Nichtgefallen der Bilder sind ausgeschlossen.

2. Hilfspersonen

Die Fotografin ist berechtigt, zur Ausführung der fotografischen Arbeit Hilfspersonen (z. B. Assistenten) einzusetzen.

3. RAW-Dateien und Eigentum

RAW-Dateien sowie unbearbeitetes Bildmaterial verbleiben im Eigentum der Fotografin und werden nicht herausgegeben.
Der Kunde hat kein Retentionsrecht an überlassenem Fotomaterial.

4. Tierverhalten

Tierisches Verhalten ist unberechenbar. Trotz aller Bemühungen kann es sein, dass eine Fotosession abgebrochen werden muss.
Ein Ersatztermin kann gegen zusätzliche Kosten vereinbart werden.

5. Lieferfristen und Archivierung

Lieferfristen gelten als Richtwerte.
Die Bearbeitung der Bilder nach erfolgter und bestätigter Bildauswahl durch den Kunden dauert in der Regel ca. 6–8 Wochen.

Die Fotografin verwahrt Bilddaten sorgfältig, ist jedoch nicht verpflichtet, diese über den Abschluss des Auftrages hinaus aufzubewahren. Eine Archivierung erfolgt ohne Gewähr.

6. Reklamationen und Farbabweichungen

Reklamationen betreffend Qualität oder Zustand des Fotomaterials sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich mitzuteilen.
Farbabweichungen zwischen Online-Darstellung und Druckprodukt stellen keinen Mangel dar.

7. Ersatztermin bei Krankheit der Fotografin

Kann das Shooting aus Gründen im Verantwortungsbereich der Fotografin (z. B. Krankheit) nicht durchgeführt werden, wird ein Ersatztermin angeboten.
Eine Rückerstattung erfolgt nur, wenn kein Alternativtermin möglich ist.

8. Shootingdauer und Wartezeiten

Die angegebene Shootingdauer ist ein Richtwert und umfasst den gesamten organisatorischen Aufwand.
Wartezeiten, die nicht von der Fotografin zu verantworten sind, werden von der vereinbarten Gesamtzeit abgezogen.
Eine Verlängerung oder Rückerstattung erfolgt nicht.

VII. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Durchführung des Shootings erforderlichen Personen, Tiere, Gegenstände und Locations rechtzeitig und uneingeschränkt zugänglich sind.
Er ist verpflichtet, sämtliche erforderlichen Genehmigungen und Einwilligungen (insbesondere Model-, Property- und Location-Releases) rechtzeitig einzuholen und haftet für allfällige Rechtsverletzungen.
Während der gesamten Dauer des Shootings trägt der Kunde die volle Verantwortung für sein Tier sowie für dessen gesundheitlichen und psychischen Zustand.

VIII. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise in Schweizer Franken (CHF).

Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Die Fotografin ist berechtigt, die Bearbeitung und Auslieferung der Bilder bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten.

Nebenkosten (z. B. Reisekosten, Spesen, Requisiten, Mietlocations) sind vom Kunden zu tragen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Das Honorar ist auch dann geschuldet, wenn das gelieferte Bildmaterial nicht verwendet wird.

Bei Zahlungsverzug gelten folgende Mahngebühren:

    1. Mahnung: CHF 0.–

    1. Mahnung: CHF 25.–

    1. Mahnung: CHF 50.–

Nach der dritten Mahnung erfolgt ohne weitere Ankündigung die Betreibung.
Zusätzlich werden eine Bearbeitungsgebühr von CHF 250.– sowie sämtliche Betreibungskosten verrechnet.

IX. Bildauswahl und Onlinegalerie

Der Kunde erhält Zugang zu einer Online-Galerie zur Auswahl der Bilder.
Die Galerie steht für 30 Tage zur Verfügung und wird danach automatisch geschlossen.
Eine Wiederöffnung ist gegen eine Aufwandspauschale möglich.

X. Urheberrecht und Nutzungsrechte des Kunden

Das Urheberrecht an sämtlichen von Gwendolyn Uhr Photography erstellten fotografischen Arbeiten verbleibt uneingeschränkt bei der Fotografin.

Der Kunde erwirbt mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht exklusives Nutzungsrecht zur privaten Nutzung der Bilder.

Jegliche kommerzielle Nutzung, Weitergabe an Dritte, Bearbeitung oder Nutzung zu Werbezwecken ist ohne schriftliche Zusatzvereinbarung untersagt.

Bei jeder Veröffentlichung ist der Urheber wie folgt zu nennen:
© Gwendolyn Uhr Photography, bei Social Media zusätzlich @gwendolynuhr.

Bei unberechtigter Nutzung schuldet der Kunde eine Entschädigung in Höhe von 150 % des Aufnahmehonorars gemäss SAB-Tarif.

XI. Nutzungsrechte der Fotografin / Referenzen

Die Fotografin ist berechtigt, die fotografische Arbeit für eigene Werbezwecke (Website, Social Media, Portfolios, Drucksachen, Ausstellungen) zu nutzen.

Wünscht der Kunde dies nicht, ist dies der Fotografin spätestens vor dem Shooting schriftlich mitzuteilen.
Für den Entzug dieser Nutzungsrechte wird eine Pauschale von CHF 250.– erhoben.

Ein vollständiger Rechtekauf (Buyout) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und zusätzlicher Vergütung.

XII. Haftung

Die Fotografin haftet ausschliesslich für vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten.
Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn oder sein Tier verursacht werden.

Der Fotograf übernimmt keine Klärung von Persönlichkeits-, Eigentums- oder sonstigen Drittrechten.
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche erforderlichen Einwilligungen einzuholen und hält die Fotografin von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Bei höherer Gewalt oder unverschuldetem Materialausfall besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

Ist die Durchführung des Shootings aus Gründen ausserhalb des Verantwortungsbereichs der Parteien nicht möglich, bemühen sich beide Seiten um einen Ersatztermin.

XIII. Datenschutz

Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten sowie – soweit zur Vertragserfüllung erforderlich – der Weitergabe an Dritte (z. B. Onlinegalerien, Druckdienstleister) zu.
Die Daten werden vertraulich und gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt.
Der Kunde hat jederzeit Anspruch auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten Daten.

XIV. Gutscheine

Gutscheine stellen ein Wertguthaben dar, sind nicht in bar auszahlbar und ab Ausstellungsdatum drei Jahre gültig, sofern nicht anders angegeben.
Reicht der Gutscheinwert aufgrund von Preisänderungen oder Zusatzkosten nicht aus, ist die Differenz vom Kunden zu begleichen.

XV. Preisänderungen

Alle Preise verstehen sich vorbehaltlich Änderungen.
Es gilt der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige Preis.

XVI. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich materielles schweizerisches Recht.
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Fotografin.

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